Digitale Identität | Leben in der überwachten Gesellschaft

Washington D. C. im Jahre 2054: Die staatliche Überwachung der Menschen mithilfe des Internets ist derart fortgeschritten, dass sich ihr Verhalten voraussagen lässt. Im Film „Minority Report“ gibt es keine Verbrechen mehr, weil der Staat potenzielle Täter vor der Tat eliminiert. Das wird zum Problem für den von Tom Cruise verkörperten Polizisten John Anderton, als ein Algorithmus voraussagt, er werde in den nächsten 36 Stunden einen Menschen ermorden.

Quelle: (Thomas Kruchem) https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html

Datenweitergabe an das FBI durch Messenger-Anbieter

Quelle: Recht auf Verschlüsselung und Daten für das FBI (dr-datenschutz.de)

Im frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag hat die künftige Regierung ein Recht auf Verschlüsselung versprochen. Gleichzeitig verlangen die Innenminister der Länder derzeit, dass Kommunikationsdienste ihre Verschlüsselung zu Gunsten von Sicherheitsbehörden schwächen. Passend dazu ist kürzlich ein Dokument publik geworden, das aufzeigt, welche Daten Messenger-Dienste an die Strafverfolgungsbehörden in den USA herausgeben.

Schritt für Schritt zum Löschkonzept

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) machen Vorgaben zur Löschung personenbezogener Daten. Daher empfiehlt es sich, ein Löschkonzept zur Umsetzung zu entwickeln. Hier unterstützt die Norm DIN 66398.

Quelle: Datenschutz Praxis, 08.10.2018, Oliver Schonschek

Das Schutzstufenkonzept im Datenschutz

Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz müssen sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und damit am Schutzbedarf der Daten orientieren. Der Schutzbedarf hängt u.a. von der Datenkategorie ab. Um diese zu bestimmen, helfen Schutzstufenkonzepte.

Quelle: Datenschutz Praxis, 14.04.2020, Oliver Schonschek

Einwilligung beider Eltern bei Kinderfotos im Netz

Nicht selten werden Fotos von Kindern in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram oder gar auf Dating-Portalen hochgeladen. Oftmals mit der Einwilligung eines oder beider Elternteile. Auch wenn der Upload auf Instagram und Co meist gut gemeint ist, hat dies in der Zukunft oft schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder. Dass die Einwilligung eines einzelnen von zwei sorgeberechtigten Eltern nicht ausreicht, zeigt der im Folgenden besprochene Beschluss des OLG Düsseldorf.

Quelle: Dr. Datenschutz 17.10.2021