TeleTrust | Stand der Technik in der IT-Sicherheit

Mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz bzw. ITSiG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen. Daneben gilt seit dem 25.05.2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihren hohen Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Beide Rechtsquellen fordern die Orientierung der IT-Sicherheit am Stand der Technik, lassen aber unbeantwortet, was im Detail darunter zu verstehen ist.


Quelle: www.teletrust.de/publikationen/broschueren/stand-der-technik/

SAP | Vergleich Tool ActiveData, ACL und IDEA WizRule

Ein Vergleich für die o. g. Tools zu:
– Funktionsumfang
– Lernaufwand
– Automatisierung
– Funktionserweiterungen
– Dateigröße
– Konditionen
finden wir auf der Seite der Unternehmenberatung Roger Odenthal.

Sehr nützlich sind auch die weiteren Lernhilfen zu den Tools.

http://www.odenthal-auditsoftware.de/

SAP | Datenanalyse Tabelle BKPF

  • Belegqualität: Sind Belegkopf und Referenz ordnungsgemäß ausgefüllt?
    (siehe Beitragsbild: x % ordnungsgemäß, bei x % fehlt der Belegkopftext…)
  • Wieviele Nutzer haben nur wenige Buchung im Haushaltjahr durchgeführt? Überprüfung des Lizenzmodells!
  • Wieviele Nutzer haben wieviele Belege außerhalb der Arbeitszeit gebucht! Sind die Buchungen ordnungsgemäß?
  • Wieviele Nutzer haben an Sonn- und Feiertagen Belege gebucht?
  • Wurden die Belegarten und Anordnungstypen richtig gebucht?

Aktuelle Kurz-Information 8 – Aufbewahren von Einwilligungen

Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Gesetz nennt sie sogar an erster Stelle (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Auch wenn bayerische öffentliche Stellen personenbezogene Daten oftmals auf der Grundlage von gesetzlich geregelten Befugnissen verarbeiten können (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO) und daher insoweit keine Einwilligung benötigen, kommen auch bei ihnen einwilligungsbasierte Verarbeitungen vor. Das ist beispielsweise beim Versand von Newslettern der Fall (dazu AKI 1: Versand von Newslettern durch bayerische öffentliche Stellen). Hat eine öffentliche Stelle eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingeholt, stellt sich die Frage, wie lange diese Einwilligung aufgehoben werden muss.

Anforderungen an die Einwilligung von Kindern nach der DSGVO

In unserem ersten Teil dieses Beitrags gingen wir auf die Neuerungen des Art. 8 DSGVO in Bezug auf Einwilligung von Kindern und Jugendlichen bei Angeboten von „Diensten der Informationsgesellschaft“ ein. In diesem Beitrag möchten wir beleuchten, welche Anforderungen seit Anwendbarkeit der DSGVO an die Einwilligung von Kindern bestehen, wenn die Angebote keine Dienste der Informationsgesellschaft betreffen.