von Philipp Kramer | 18. Januar 2022 | https://hdgev.de/
Die österreichische Datenschutzaufsicht („Datenschutzbehörde“) hat den unveränderten Einsatz des Webanalyse-Tools Google Analytics als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung eingeordnet (22.12.2021, www.siehe.eu/k4020).
Grund: Der Einsatz des Analysetools bedeute, dass an den Dienstleister, die Google LLC mit Sitz in den USA, Cookie-Daten und die IP-Adresse ins Drittland USA gesendet würden. Die Überwachungs- und Zugriffsmöglichkeiten der US-Nachrichtendienste verhindern ein angemessenes Datenschutzniveau (nach Artikel 44 DSGVO). Standardvertragsklauseln können nur helfen, wenn sie hinreichende zusätzliche Maßnahmen vorsehen.