Wissenschaftlicher Dienst Bundestag

Bauen im Außenbereich – Ermessen und Beurteilungsspielraum Sachstand Wissenschaftliche Dienste

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB „können“ Vorhaben im Außenbereich, die nicht unter § 35 Abs. 1 BauGB fallen („sonstige Vorhaben“), im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung o-der Benutzung „öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.“ Dem Wortlaut der Norm („können“) nach hat die Behörde also ein Ermessen, ob sie für ein solches Vorhaben, das öffentliche Belange nicht beeinträchtigt, eine Baugenehmigung erteilt oder nicht: Sie kann es, muss es aber nicht. Die herrschende Meinung geht allerdings davon aus, dass die Behörde entgegen dem Wortlaut gleich-wohl zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet ist, wenn das Vorhaben öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Dies wird damit begründet, dass, wenn das Vorhaben öffentliche Belange in keiner Weise beeinträchtigt, es gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstoßen würde, die Baugenehmigung zu versagen, bzw. es im Rahmen einer fehlerfreien Ermessensausübung schlicht nicht nachvollzieh-bar begründet werden könnte, weshalb von dem eingeräumten Ermessen zum Nachteil des Eigentümers Gebrauch gemacht wird.1

Gerichtliche Auflage für Smartphone-Nutzung durch Kind

Einige bemerkenswerte Leitlinien hat das Amtsgericht Bad Hersfeld im Rahmen eines familiengerichtlichen Beschlusses zu den Themengebieten (Sorgerecht/Auflagen) bzgl. Aufsichtspflicht, Medien-Nutzung durch Minderjährige, Suchtgefahr formuliert.

Die Leitsätze sind wie folgt:

SAP | Tabelle EKKO – EKPO

EKKO – Einkaufsbelegkopf
EKPO – Einkaufsbelegposition

und EKBE – EINA – EINE

Ergänzende Tabellen:
EKBE – Historie zum Einkaufsbeleg
EINA – Einkaufsinfosatz – allgemein Daten
EINE – Einkaufsinfosatz – Einkaufsorganisation
EBAN – Bestellanforderung (BANF)

SAP | Tabelle CDHDR – CDPOS

CDHDR – Änderungsbelegkopf (Wer, Wann, Womit geändert hat)

CDPOS – Änderungsbelegpositionen (Was, von -> auf geändert wurde)

Über das Feld „Belegnummer“ lassen sich die beiden genannten Tabellen verbinden. Die dazugehörigen Änderungsbelegobjekte finden wir in der SAP – Tabelle „TCDOB“ oder mit der SAP – Transaktion „SCDO“.
Über das Feld „Objektwert“ kann man die Tabellen i. d. R. mit weiteren Tabellen verknüpfen z. B. BSEG und BKPF.

SAP | Tabelle BKPF – BSEG

BKPF – Belegkopf für Buchhaltung
BSEG – Belegsegment für Buchhaltung

Zwei wichtige SAP – Tabellen für die Buchhaltung. Da es sich bei der BSEG um eine Cluster-Tabelle handelt, kann diese nur über die Datenbank „BRF“ mit der Tabelle BKPF verknüpft werden. Ein Tabellen-Join über QuickView (SQVI) ist hier nicht möglich.

*Nachtrag: ab HANA ist die Tabelle BSEG auch in einer QuickView möglich.

Ergänzende Tabellen zur Cluster-Tabelle BSEG:
BSAK – ausgelichene Posten (Kreditoren)
BSIK – offene Posten (Kreditoren)
BSAD – ausgeglichene Posten (Debitoren)
BSID – offene Posten (Debitoren)
BSAS – ausgelichene Posten (Sachkonten)
BSIS – offene Posten (Sachkonten)

Weitere Tabellen der „BRF“ Datenbank sind:

  • LFA1 – Lieferantenstamm
  • KNA1 – Kundenstamm
  • SKA1 – Sachkontenstamm

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