Datenweitergabe an das FBI durch Messenger-Anbieter

Quelle: Recht auf Verschlüsselung und Daten für das FBI (dr-datenschutz.de)

Im frisch unterzeichneten Koalitionsvertrag hat die künftige Regierung ein Recht auf Verschlüsselung versprochen. Gleichzeitig verlangen die Innenminister der Länder derzeit, dass Kommunikationsdienste ihre Verschlüsselung zu Gunsten von Sicherheitsbehörden schwächen. Passend dazu ist kürzlich ein Dokument publik geworden, das aufzeigt, welche Daten Messenger-Dienste an die Strafverfolgungsbehörden in den USA herausgeben.

Schritt für Schritt zum Löschkonzept

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) machen Vorgaben zur Löschung personenbezogener Daten. Daher empfiehlt es sich, ein Löschkonzept zur Umsetzung zu entwickeln. Hier unterstützt die Norm DIN 66398.

Quelle: Datenschutz Praxis, 08.10.2018, Oliver Schonschek

Das Schutzstufenkonzept im Datenschutz

Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz müssen sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und damit am Schutzbedarf der Daten orientieren. Der Schutzbedarf hängt u.a. von der Datenkategorie ab. Um diese zu bestimmen, helfen Schutzstufenkonzepte.

Quelle: Datenschutz Praxis, 14.04.2020, Oliver Schonschek

Einwilligung beider Eltern bei Kinderfotos im Netz

Nicht selten werden Fotos von Kindern in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram oder gar auf Dating-Portalen hochgeladen. Oftmals mit der Einwilligung eines oder beider Elternteile. Auch wenn der Upload auf Instagram und Co meist gut gemeint ist, hat dies in der Zukunft oft schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder. Dass die Einwilligung eines einzelnen von zwei sorgeberechtigten Eltern nicht ausreicht, zeigt der im Folgenden besprochene Beschluss des OLG Düsseldorf.

Quelle: Dr. Datenschutz 17.10.2021

Luca-App | Kauf war rechtswidrig

Das Oberlandesgericht in Rostock hat den Kauf der Luca-App für rechtswidrig erklärt. Dieser sei unwirksam.

Der Kauf der Luca-App zur Verfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie durch das Land Mecklenburg-Vorpommern war vergaberechtswidrig. Das Oberlandesgericht in Rostock erklärte am 11. November den Kauf vom 8. März diesen Jahres für unwirksam. In der Direktvergabe liege ein Wettbewerbsverstoß, ein Antrag auf Gestattung der Fortführung des Vertrages wurde zurückgewiesen. Das Gericht gab damit der Klage des Software-Unternehmens Vidavelopment in Wallenhorst (Niedersachsen) Recht. (Az.: 17 Verg 4/21)

Quelle: https://www.golem.de/news/mecklenburg-vorpommern-kauf-von-luca-app-war-rechtswidrig-2111-161024.html 11.11.2021 14:50 Uhr