DS-GVO: Missverständnisse und Fehleinschätzungen

In den Medien kursieren derzeit in Zusammenhang mit der bevorstehenden Anwendbarkeit der DS-GVO viele Meldungen und Meinungen, wonach zukünftig insbesondere Klein- und mittelständische Unternehmen oder auch Vereine mit einem unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand belastet werden und viele Datenverarbeitungen in der bisher praktizierten Form nicht mehr oder nur noch mit individueller Einwilligung der betroffenen Person zulässig sein sollen. Die DS-GVO mit ihren überzogenen Vorgaben einerseits und den drohenden Sanktionen andererseits wird als großes Risiko für den Fortbestand der Unternehmen dargestellt.

DSGVO-Checkliste zum Einsatz von Messengern im Unternehmen

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung macht es den Unternehmen auch für den Einsatz von Messenger-Diensten nicht gerade leichter. Will man allerdings auf die Kommunikationshelfer nicht verzichten, soll die in diesem Artikel beigefügte Checkliste zur Verringerung des Datenschutz-Risikos beitragen.

Messenger als Sicherheitsrisiko

Messenger haben unter Datenschützern nicht gerade ein gutes Ansehen. Zu viele sensible Informationen und personenbezogene Daten gelangen so an einen Drittanbieter, der grundsätzlich selbst ein Interesse an den Daten, zur Verfolgung des eigenen Geschäftszwecks, hat. Dabei gibt der Drittanbieter oftmals zu wenig Einblicke, wie er tatsächlich mit Daten umgeht und welche weiteren Stellen diese empfangen. Gerade am Beispiel von WhatsApp hatten wir bereits auf erhöhte Sicherheitsrisiken hingewiesen.

BayLDA veröffentlicht 12 Muster für kleine Unternehmen und Vereine

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat erste Handreichungen für Vereine und kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe, Online-Shops und Arztpraxen erstellt. Die veröffentlichten Informationen sollen die wesentlichen Anforderungen des neuen europäischen Datenschutzrechts für diese Gruppe von Verantwortlichen möglichst kompakt und verständlich aufzeigen.

Ortungsgeräte mit Abhörfunktion verletzen Privatsphäre

Die Bundesnetzgentur geht gegen den Verkauf von GPS-/GSM-Trackern vor. Hierbei handelt es sich um Ortungsgeräte, die per GPS oder GSM die eigenen Positionsdaten ermitteln. Diese würden immer häufiger zum Orten von Personen eingesetzt, oft auch von Kindern. Wenn diese zugleich über ein Mikrofon verfügten und mit ihnen Gespräche unbemerkt mitgehört werden könnten, handele es sich um eine verbotene Sendeanlage, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Gerichtliche Auflage für Smartphone-Nutzung durch Kind

Einige bemerkenswerte Leitlinien hat das Amtsgericht Bad Hersfeld im Rahmen eines familiengerichtlichen Beschlusses zu den Themengebieten (Sorgerecht/Auflagen) bzgl. Aufsichtspflicht, Medien-Nutzung durch Minderjährige, Suchtgefahr formuliert.

Die Leitsätze sind wie folgt: