Unter Beachtung jeweiliger betriebsinterner Regelungen bzw. Vorschriften sind folgende Fragestellungen zur Anlagenbuchhaltung möglich:
- Anlagen ohne Anschaffungs- und Herstellungskosten dürften nicht existieren
- Besonders alte Anlagegüter prüfen
- Anlagen mit Restbuchwert Null prüfen
- Anlagen mit negativer Restbuchwert ermitteln
- Anlagen mit besonders hoher Abschreibung in Relation zu den AHK prüfen
- Anlagen mit außerplanmäßiger Abschreibung prüfen
- Anlagen mit außergewöhnlicher Wertminderung prüfen
- Anlagen ohne Abschreibung dürften die Ausnahme sein prüfen
- Anlagen mit Deaktivierung vor Ende der Nutzungsdauer prüfen
- Anlagen mit hohen Nachaktivierungen prüfen