Aktuelle Kurz-Information 8 – Aufbewahren von Einwilligungen

Die Einwilligung der betroffenen Person ist eine wichtige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Gesetz nennt sie sogar an erster Stelle (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO). Auch wenn bayerische öffentliche Stellen personenbezogene Daten oftmals auf der Grundlage von gesetzlich geregelten Befugnissen verarbeiten können (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO) und daher insoweit keine Einwilligung benötigen, kommen auch bei ihnen einwilligungsbasierte Verarbeitungen vor. Das ist beispielsweise beim Versand von Newslettern der Fall (dazu AKI 1: Versand von Newslettern durch bayerische öffentliche Stellen). Hat eine öffentliche Stelle eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingeholt, stellt sich die Frage, wie lange diese Einwilligung aufgehoben werden muss.

Anforderungen an die Einwilligung von Kindern nach der DSGVO

In unserem ersten Teil dieses Beitrags gingen wir auf die Neuerungen des Art. 8 DSGVO in Bezug auf Einwilligung von Kindern und Jugendlichen bei Angeboten von „Diensten der Informationsgesellschaft“ ein. In diesem Beitrag möchten wir beleuchten, welche Anforderungen seit Anwendbarkeit der DSGVO an die Einwilligung von Kindern bestehen, wenn die Angebote keine Dienste der Informationsgesellschaft betreffen.

DSGVO: Datenschutz im Sportverein bei Erhebung von Leistungsdaten

In Vereinen werden regelmäßig personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Bei einem Sportverein können dies auch mal Leistungsdaten wie etwa Laufwege, Passverhalten oder die Laufgeschwindigkeit sein, sodass sich die Frage stellt, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an deren Verarbeitung stellt.

DSGVO: Informationspflicht & Interessenabwägung bei Daten von Kindern

Anders als im BDSG nimmt der Kinder- und Jugendschutz in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine wichtige Rolle ein. Zahlreiche Normen und Erwägungsgründe der DSGVO beziehen sich auf Kinder. Nachfolgend soll ein Überblick über die Vorgaben gegeben werden, die künftig bei der Datenverarbeitung bei Kindern und Jugendlichen zu beachten sind. Dieser Artikel ist Teil unserer Reihe zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Anforderungen an die Einwilligung von Kindern nach der DSGVO

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält in Art. 8 DSGVO erstmals eine ausdrückliche gesetzliche Regelung in Bezug auf die Einwilligung von Kindern und Jugendlichen. Die Norm schafft mehr Rechtssicherheit für Eltern und Verantwortliche, stellt Unternehmen aber gleichzeitig vor eine gewisse Herausforderung. Dieser Artikel ist Teil unserer Reihe zur EU-Datenschutz-Grundverordnung.