Einwilligung beider Eltern bei Kinderfotos im Netz

Nicht selten werden Fotos von Kindern in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram oder gar auf Dating-Portalen hochgeladen. Oftmals mit der Einwilligung eines oder beider Elternteile. Auch wenn der Upload auf Instagram und Co meist gut gemeint ist, hat dies in der Zukunft oft schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder. Dass die Einwilligung eines einzelnen von zwei sorgeberechtigten Eltern nicht ausreicht, zeigt der im Folgenden besprochene Beschluss des OLG Düsseldorf.

Quelle: Dr. Datenschutz 17.10.2021

Zweites Pandemiegesetz: Kein Datenschutz für Gesunde

Gesund oder infiziert – egal, Hauptsache überwacht!
Innerhalb des Corona-Maßnahmen-Dschungels verliert man leicht den Überblick: Ob Tracing-App www.datenschutzbeauftragter-info.de/die-corona-app-risiken-und-nebenwirkungen/ , Immunitätspass, Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen – all dies wird diskutiert, hin und her, bis auch der Letzte mögliche Zweifel aufgibt und „die da Oben“ aus Resignation einfach gewähren lässt. Die Maßnahmen werden häufig nicht mehr hinterfragt, und wenn doch, dann mit seltsamen Verschwörungstheorien verknüpft. Berechtigte, völlig legitime juristische Kritik geht dabei unter, verbinden viele mit Corona-Kritik doch nur noch wahnhafte Reptiloiden- oder Bill Gates-Theorien.
Abseits haarsträubender Verdächtigungen liegen die wahren Probleme: Corona-Maßnahmen, wie der aktuelle, heute vom Bundestag beschlossene Entwurf zum zweiten Pandemiegesetz www.heise.de/tp/features/Datenerfassung-von-Gesunden-Lambrecht-gegen-Kelber-4719716.html , werden unreflektiert verabschiedet, ohne diese verfassungs- und datenschutzrechtlich eingehender zu prüfen. Ganz nach dem Motto, nach mir die Sintflut – erstmal muss das Virus weg!

Digitale Zusammenarbeit

Kanton Zürich | Datenschutz­beauftragter

Die folgenden Dienste und Produkte wurden datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch beurteilt. Sie können von öffentlichen Organen im Kanton Zürich datenschutzkonform eingesetzt werden, wenn die Hinweise und Einschränkungen berücksichtigt werden. Nicht jedes Produkt eignet sich zur Übermittlung aller Personendaten. Vor der Inanspruchnahme eines Produkts ist zu überlegen, welches die bestmögliche Vertraulichkeit gewährleistet.

Einsatz während der Corona-Krise

Die Liste enthält auch Dienste und Produkte, welche die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen. Sie können während der ausserordentlichen Lage vorübergehend eingesetzt werden. Danach ist der Einsatz dieser Dienste und Produkte im Rahmen einer Risikoanalyse nach den datenschutzrechtlichen Kriterien zu beurteilen.


Quelle: dsb.zh.ch/internet/datenschutzbeauftragter/de/themen/digitale-zusammenarbeit.html

TeleTrust | Stand der Technik in der IT-Sicherheit

Mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz bzw. ITSiG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Defizite in der IT-Sicherheit abzubauen. Daneben gilt seit dem 25.05.2018 die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit ihren hohen Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Beide Rechtsquellen fordern die Orientierung der IT-Sicherheit am Stand der Technik, lassen aber unbeantwortet, was im Detail darunter zu verstehen ist.


Quelle: www.teletrust.de/publikationen/broschueren/stand-der-technik/