Zweites Pandemiegesetz: Kein Datenschutz für Gesunde

Gesund oder infiziert – egal, Hauptsache überwacht!
Innerhalb des Corona-Maßnahmen-Dschungels verliert man leicht den Überblick: Ob Tracing-App www.datenschutzbeauftragter-info.de/die-corona-app-risiken-und-nebenwirkungen/ , Immunitätspass, Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen – all dies wird diskutiert, hin und her, bis auch der Letzte mögliche Zweifel aufgibt und „die da Oben“ aus Resignation einfach gewähren lässt. Die Maßnahmen werden häufig nicht mehr hinterfragt, und wenn doch, dann mit seltsamen Verschwörungstheorien verknüpft. Berechtigte, völlig legitime juristische Kritik geht dabei unter, verbinden viele mit Corona-Kritik doch nur noch wahnhafte Reptiloiden- oder Bill Gates-Theorien.
Abseits haarsträubender Verdächtigungen liegen die wahren Probleme: Corona-Maßnahmen, wie der aktuelle, heute vom Bundestag beschlossene Entwurf zum zweiten Pandemiegesetz www.heise.de/tp/features/Datenerfassung-von-Gesunden-Lambrecht-gegen-Kelber-4719716.html , werden unreflektiert verabschiedet, ohne diese verfassungs- und datenschutzrechtlich eingehender zu prüfen. Ganz nach dem Motto, nach mir die Sintflut – erstmal muss das Virus weg!


Wo ist das Problem? Nun, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fischt erneut in trüben Datenschutz-Gewässern, das Gesetz umfasst nämlich eine Meldepflicht für Nicht-Infizierte www.heise.de/tp/features/Corona-Krise-Spahn-will-auch-Daten-von-Nicht-Infizierten-4715888.html – Schuster, bleib bei deinen Leisten! Die Labore müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes auch Daten von negativ Getesteten an die Gesundheitsämter weiterleiten www.tagesschau.de/inland/zweites-infektionsschutzgesetz-101.html . Dazu gehören personenbezogene Daten wie Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohnort, Untersuchungsbefunde und der Grund der Untersuchung. Pseudonymisiert – aber nicht anonymisiert! – werden Name sowie Geburtstag.
Trotz erheblicher rechtlicher Bedenken, vorgetragen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Prof. Ulrich Kelber – einer Koryphäe auf seinem Gebiet – wurde das Gesetz im Eiltempo durch das Parlament gebracht. Schon morgen soll sich der Bundesrat dazu äußern. Bahn frei, mit Vollgas gegen die Wand?

Datenschutzrechtlich eine Katastrophe
Die Stellungnahme Herrn Prof. Kelbers www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2020/StgN_zweites-Gesetz-Schutz-bei-epidemischer-Lage.pdf;jsessionid=35223570812A1424D1EE602856A6FC2E.2_cid329?__blob=publicationFile&v=2 zum „ Entwurf dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zieht ein vernichtendes Fazit: In aller Deutlichkeit betont der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung www.datenschutzbeauftragter-info.de/was-schuetzt-das-allgemeine-persoenlichkeitsrecht/ nach Art. 1 Abs. 1 www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html , 2 Abs. 1 GG www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig ist.
Quelle: www.datenschutzbeauftragter-info.de/zweites-pandemiegesetz-kein-datenschutz-fuer-gesunde/