Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) machen Vorgaben zur Löschung personenbezogener Daten. Daher empfiehlt es sich, ein Löschkonzept zur Umsetzung zu entwickeln. Hier unterstützt die Norm DIN 66398.
Quelle: Datenschutz Praxis, 08.10.2018, Oliver Schonschek
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