Digitale Zusammenarbeit

Kanton Zürich | Datenschutz­beauftragter

Die folgenden Dienste und Produkte wurden datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch beurteilt. Sie können von öffentlichen Organen im Kanton Zürich datenschutzkonform eingesetzt werden, wenn die Hinweise und Einschränkungen berücksichtigt werden. Nicht jedes Produkt eignet sich zur Übermittlung aller Personendaten. Vor der Inanspruchnahme eines Produkts ist zu überlegen, welches die bestmögliche Vertraulichkeit gewährleistet.

Einsatz während der Corona-Krise

Die Liste enthält auch Dienste und Produkte, welche die datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllen. Sie können während der ausserordentlichen Lage vorübergehend eingesetzt werden. Danach ist der Einsatz dieser Dienste und Produkte im Rahmen einer Risikoanalyse nach den datenschutzrechtlichen Kriterien zu beurteilen.


Quelle: dsb.zh.ch/internet/datenschutzbeauftragter/de/themen/digitale-zusammenarbeit.html